Legionellenprüfung in Wohngebäuden in Nordrhein-Westfalen

Warum sie Pflicht ist und was Eigentümer wissen müssen

Sauberes Trinkwasser ist essenziell für die Gesundheit – doch in Warmwasseranlagen können sich unter bestimmten Bedingungen Legionellen vermehren, die schwere Erkrankungen verursachen können. Um dieses Risiko zu minimieren, ist die regelmäßige Legionellenprüfung in Nordrhein-Westfalen (NRW) gesetzlich vorgeschrieben. Die rechtlichen Vorgaben ergeben sich aus der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sowie ergänzenden landesspezifischen Regelungen.

Doch wer ist zur Prüfung verpflichtet? Wie oft muss das Trinkwasser untersucht werden? Und welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung? In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige rund um die gesetzlichen Vorschriften, Prüfintervalle und Verantwortlichkeiten der Legionellenprüfung in NRW.

Autor: Dennis Rudowski - 03.03.2025

1. Gesetzliche Grundlage: Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) regelt deutschlandweit die Anforderungen an die Qualität von Trinkwasser und schreibt eine regelmäßige Legionellenprüfung für bestimmte Gebäudeanlagen vor.

Gemäß § 14b TrinkwV besteht eine Pflicht zur systemischen Untersuchung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Trinkwasser wird gewerblich oder öffentlich abgegeben (z. B. in Mietshäusern, Hotels, Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen).
  • Es handelt sich um eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung, die entweder ein Speichervolumen von mehr als 400 Litern oder Rohrleitungen mit einem Volumen von über 3 Litern zwischen Speicher und Zapfstelle aufweist.

Für private Ein- und Zweifamilienhäuser gilt diese Prüfpflicht in der Regel nicht, es sei denn, das Wasser wird öffentlich oder gewerblich genutzt.

2. Wer ist in NRW zur Legionellenprüfung verpflichtet?

In Nordrhein-Westfalen liegt die Verantwortung für die Legionellenprüfung bei den Eigentümern oder Betreibern von Gebäuden mit Großanlagen zur Trinkwassererwärmung – in den meisten Fällen also Vermietern oder Hausverwaltungen.

Die Betreiberpflichten umfassen:

  • Regelmäßige Durchführung der Prüfung: Laut § 14b Abs. 2 TrinkwV muss die Untersuchung mindestens alle drei Jahre erfolgen.
  • Beauftragung eines akkreditierten Labors: Die Entnahme und Analyse der Proben dürfen nur durch zertifizierte Stellen gemäß § 15 Abs. 4 TrinkwV erfolgen.
  • Dokumentation der Prüfergebnisse: Eigentümer müssen die Ergebnisse archivieren und auf Verlangen vorlegen

3. Was passiert bei einer Grenzwertüberschreitung?

Ein kritischer Wert für Legionellen in Trinkwasseranlagen ist in der Trinkwasserverordnung festgelegt. Wird der technische Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml (Koloniebildende Einheiten) überschritten, sind umgehend folgende Maßnahmen vorgeschrieben (§ 16 Abs. 7 TrinkwV):

  • Meldung an das zuständige Gesundheitsamt in NRW.
  • Information der Mieter oder Nutzer über die festgestellte Belastung.
  • Ergreifen von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, wie eine thermische Desinfektion, Spülmaßnahmen oder technische Nachrüstungen.

In schweren Fällen kann das Gesundheitsamt zusätzliche Sanierungsmaßnahmen anordnen, um eine Gefährdung der Bewohner zu verhindern.

4. Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Die Missachtung der Prüfpflicht oder das Versäumnis, eine Überschreitung zu melden, kann als Ordnungswidrigkeit gemäß § 24 TrinkwV geahndet werden.

  • Bußgelder von bis zu 25.000 Euro bei fehlender oder verspäteter Prüfung.
  • Haftungsrisiken für Eigentümer oder Vermieter bei gesundheitlichen Schäden durch Legionellen.
  • Anordnung von Zwangsmaßnahmen durch das Gesundheitsamt bei Nichteinhaltung der Vorgaben.

Eigentümer sollten daher ihre gesetzlichen Pflichten ernst nehmen, um hohe Strafen oder rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

5. Ergänzende Regelungen in NRW

Neben der bundesweiten Trinkwasserverordnung gibt es in NRW spezifische Erlasse und Allgemeinverfügungen der Gesundheitsämter und Wohnungsaufsichtsbehörden, die die Umsetzung der Prüfpflicht konkretisieren. Je nach Stadt oder Kreis können zusätzliche Anforderungen gelten.

Für detaillierte Informationen zur gesetzlichen Umsetzung vor Ort empfiehlt es sich, die zuständige Behörde oder das Gesundheitsamt zu kontaktieren.

6. Fazit

Die Legionellenprüfung ist ein essenzieller Bestandteil der Trinkwasserhygiene und in NRW gesetzlich vorgeschrieben. Eigentümer und Vermieter von Gebäuden mit Großanlagen zur Trinkwassererwärmung müssen alle drei Jahre eine Untersuchung durchführen lassen und bei Grenzwertüberschreitungen umgehend handeln.

Arbeiten Sie mit einem zertifizierten Labor zusammen, dokumentieren Sie Ihre Prüfungen sorgfältig und halten Sie die gesetzlichen Fristen ein, um Strafen und gesundheitliche Risiken zu vermeiden.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.