Sauberes Trinkwasser ist essenziell für die Gesundheit – doch in Warmwasseranlagen können sich unter bestimmten Bedingungen Legionellen vermehren, die schwere Erkrankungen verursachen können. Um dieses Risiko zu minimieren, ist die regelmäßige Legionellenprüfung in Nordrhein-Westfalen (NRW) gesetzlich vorgeschrieben. Die rechtlichen Vorgaben ergeben sich aus der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sowie ergänzenden landesspezifischen Regelungen.
Doch wer ist zur Prüfung verpflichtet? Wie oft muss das Trinkwasser untersucht werden? Und welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung? In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige rund um die gesetzlichen Vorschriften, Prüfintervalle und Verantwortlichkeiten der Legionellenprüfung in NRW.
Autor: Dennis Rudowski - 03.03.2025
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) regelt deutschlandweit die Anforderungen an die Qualität von Trinkwasser und schreibt eine regelmäßige Legionellenprüfung für bestimmte Gebäudeanlagen vor.
Gemäß § 14b TrinkwV besteht eine Pflicht zur systemischen Untersuchung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Für private Ein- und Zweifamilienhäuser gilt diese Prüfpflicht in der Regel nicht, es sei denn, das Wasser wird öffentlich oder gewerblich genutzt.
In Nordrhein-Westfalen liegt die Verantwortung für die Legionellenprüfung bei den Eigentümern oder Betreibern von Gebäuden mit Großanlagen zur Trinkwassererwärmung – in den meisten Fällen also Vermietern oder Hausverwaltungen.
Die Betreiberpflichten umfassen:
Ein kritischer Wert für Legionellen in Trinkwasseranlagen ist in der Trinkwasserverordnung festgelegt. Wird der technische Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml (Koloniebildende Einheiten) überschritten, sind umgehend folgende Maßnahmen vorgeschrieben (§ 16 Abs. 7 TrinkwV):
In schweren Fällen kann das Gesundheitsamt zusätzliche Sanierungsmaßnahmen anordnen, um eine Gefährdung der Bewohner zu verhindern.
Die Missachtung der Prüfpflicht oder das Versäumnis, eine Überschreitung zu melden, kann als Ordnungswidrigkeit gemäß § 24 TrinkwV geahndet werden.
Eigentümer sollten daher ihre gesetzlichen Pflichten ernst nehmen, um hohe Strafen oder rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Neben der bundesweiten Trinkwasserverordnung gibt es in NRW spezifische Erlasse und Allgemeinverfügungen der Gesundheitsämter und Wohnungsaufsichtsbehörden, die die Umsetzung der Prüfpflicht konkretisieren. Je nach Stadt oder Kreis können zusätzliche Anforderungen gelten.
Für detaillierte Informationen zur gesetzlichen Umsetzung vor Ort empfiehlt es sich, die zuständige Behörde oder das Gesundheitsamt zu kontaktieren.
Die Legionellenprüfung ist ein essenzieller Bestandteil der Trinkwasserhygiene und in NRW gesetzlich vorgeschrieben. Eigentümer und Vermieter von Gebäuden mit Großanlagen zur Trinkwassererwärmung müssen alle drei Jahre eine Untersuchung durchführen lassen und bei Grenzwertüberschreitungen umgehend handeln.
Arbeiten Sie mit einem zertifizierten Labor zusammen, dokumentieren Sie Ihre Prüfungen sorgfältig und halten Sie die gesetzlichen Fristen ein, um Strafen und gesundheitliche Risiken zu vermeiden.
Hier finden Sie weitere interessante Blogartikel:
Rechnungsaufbewahrung in der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG): Pflichten & Fristen
Rauchmelder in Wohnräumen: Gesetzliche Vorgaben in Deutschland
Mülltrennung in Nordrhein-Westfalen: Grundlagen und Vorschriften
Verwaltervollmacht: Gesetzliche Grundlagen und Rechte des WEG-Verwalters
© Copyright. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.